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Wir sind
für TREE-OF-LIFE in der Städteregion AACHEN
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Kreis EUSKIRCHEN
Kreis HEINSBERG
Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.
Verstorbene dürfen je nach Todesart bis zu 36 Stunden in NRW zu Hause bleiben.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.
Spätestens am dritten folgenden Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Als einziger Bestattermeister
und Thanatopraktiker in Eschweiler stehen wir Ihnen gerne mit unser Kompetenz und Erfahrung von 37 Jahren im Bestattungswesen zur Seite.
Tag und Nacht: 02403 6116
(Kaum zu glauben aber wahr:
Es ist immer noch möglich
ohne Ausbildung
den Beruf des Bestatters auszuüben !)